Teilnahmebedingungen – Gewinnspiel „Chery VIP-Tickets:Donauinsel Open Air Festival“
Stand: 17.07.2026
- Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Freesbe GmbH, Wohllebengasse 12–14, 1040 Wien (im
Folgenden „Veranstalter"), durchgeführt gemeinsam mit Chery. Mit der Teilnahme akzeptiert der/die
Teilnehmer:in diese Teilnahmebedingungen. - Teilnahmezeitraum
Die Teilnahme ist im Zeitraum von 13.7.26 bis 20.07.26 möglich. Maßgeblich
ist der Eingang der Anmeldung beim Veranstalter. Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums eingehende
Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. - Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Österreich, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen des Veranstalters und von
Chery sowie deren jeweilige Angehörige. Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig. Eine Teilnahme
über automatisierte Dienste, Gewinnspielvereine oder Dritte ist ausgeschlossen. - Teilnahme und Ablauf
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über die Landingpage unter https://campaign.chery.at/gewinnspiel/
durch vollständiges und wahrheitsgemäßes Ausfüllen des Anmeldeformulars
(mindestens: [Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer]).
Die Angabe dieser Daten ist für die Durchführung des Gewinnspiels
erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder
Dienstleistungen. - Gewinn
Verlost werden 5 VIP-Tickets für das Donauinsel Open Air Festival am 23.07.26 in Wien. Es gibt
5 Gewinner:innen, die jeweils 1 VIP-Ticket erhalten. Der Gewinn ist nicht übertragbar, nicht auf
andere Personen umschreibbar und kann nicht in bar abgelöst oder gegen andere Leistungen
getauscht werden. An- und Abreise, Verpflegung sowie sonstige nicht ausdrücklich genannte Kosten
sind nicht Teil des Gewinns und von den Gewinner:innen selbst zu tragen. Es gelten zusätzlich die
Bedingungen des Ticket- bzw. Festivalveranstalters. - Gewinnermittlung und Verständigung
Die Gewinner:innen werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums per Zufallsprinzip aus allen gültigen
Anmeldungen ermittelt. Die Verständigung erfolgt bis spätestens 21.07.26 per E-Mail an die
angegebene Adresse. Meldet sich ein:e Gewinner:in nicht innerhalb von 5 Tagen nach
Verständigung zurück, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es kann ein:e Ersatzgewinner:in
ermittelt werden. - Datenschutz
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Veranstalter (siehe Punkt 1). Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet (Rechtsgrundlage: Vertrag bzw. berechtigtes Interesse) und nach Abschluss des Gewinnspiels bzw. Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Eine Verarbeitung der Daten für Werbe-/Marketingzwecke (z. B. Newsletter, Angebote per E-Mail) erfolgt nur, wenn hierfür eine gesonderte, freiwillige Einwilligung über eine separate Checkbox erteilt wurde. Diese Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (z. B. per E-Mail an info@chery.at oder über den Abmeldelink). Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten, zu Ihren Rechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde) sowie zu Empfängern und Speicherdauer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://chery.at/datenschutz/. - Vorzeitige Beendigung und Änderungen
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. Manipulation,
technische Störungen, rechtliche Gründe) jederzeit ganz oder teilweise abzubrechen, zu unterbrechen
oder zu ändern, ohne dass den Teilnehmer:innen daraus Ansprüche entstehen. - Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, Verzögerungen, Datenverluste oder für die
Verfügbarkeit bzw. Durchführung des Festivals. Eine Haftung des Veranstalters besteht nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit; im Übrigen ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen
ausgeschlossen. - Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barablöse des Gewinns ist nicht möglich. - Sponsoring und Unabhängigkeit
Der Veranstalter bzw. Chery tritt beim Donauinsel Open Air Festival als Sponsor auf. Das Gewinnspiel
selbst wird jedoch ausschließlich vom Veranstalter durchgeführt und organisiert; der Veranstalter des
Festivals ist für die Durchführung und Abwicklung dieses Gewinnspiels nicht verantwortlich. Ansprüche
im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel können daher ausschließlich gegenüber dem Veranstalter
(Punkt 1) geltend gemacht werden. Wird das Gewinnspiel über soziale Netzwerke beworben, besteht
keine Verbindung zu deren Betreibern; das Gewinnspiel wird von diesen weder gesponsert noch
unterstützt oder organisiert. - Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.