Stand: 17.07.2026

  1. Veranstalter
    Veranstalter des Gewinnspiels ist die Freesbe GmbH, Wohllebengasse 12–14, 1040 Wien (im
    Folgenden „Veranstalter"), durchgeführt gemeinsam mit Chery. Mit der Teilnahme akzeptiert der/die
    Teilnehmer:in diese Teilnahmebedingungen.
  2. Teilnahmezeitraum
    Die Teilnahme ist im Zeitraum von 13.7.26 bis 20.07.26 möglich. Maßgeblich
    ist der Eingang der Anmeldung beim Veranstalter. Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums eingehende
    Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
  3. Teilnahmeberechtigung
    Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Österreich, die das 18. Lebensjahr
    vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen des Veranstalters und von
    Chery sowie deren jeweilige Angehörige. Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig. Eine Teilnahme
    über automatisierte Dienste, Gewinnspielvereine oder Dritte ist ausgeschlossen.
  4. Teilnahme und Ablauf
    Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über die Landingpage unter https://campaign.chery.at/gewinnspiel/
    durch vollständiges und wahrheitsgemäßes Ausfüllen des Anmeldeformulars
    (mindestens: [Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer]).
    Die Angabe dieser Daten ist für die Durchführung des Gewinnspiels
    erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder
    Dienstleistungen.
  5. Gewinn
    Verlost werden 5 VIP-Tickets für das Donauinsel Open Air Festival am 23.07.26 in Wien. Es gibt
    5 Gewinner:innen, die jeweils 1 VIP-Ticket erhalten. Der Gewinn ist nicht übertragbar, nicht auf
    andere Personen umschreibbar und kann nicht in bar abgelöst oder gegen andere Leistungen
    getauscht werden. An- und Abreise, Verpflegung sowie sonstige nicht ausdrücklich genannte Kosten
    sind nicht Teil des Gewinns und von den Gewinner:innen selbst zu tragen. Es gelten zusätzlich die
    Bedingungen des Ticket- bzw. Festivalveranstalters.
  6. Gewinnermittlung und Verständigung
    Die Gewinner:innen werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums per Zufallsprinzip aus allen gültigen
    Anmeldungen ermittelt. Die Verständigung erfolgt bis spätestens 21.07.26 per E-Mail an die
    angegebene Adresse. Meldet sich ein:e Gewinner:in nicht innerhalb von 5 Tagen nach
    Verständigung zurück, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es kann ein:e Ersatzgewinner:in
    ermittelt werden.
  7. Datenschutz
    Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Veranstalter (siehe Punkt 1). Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet (Rechtsgrundlage: Vertrag bzw. berechtigtes Interesse) und nach Abschluss des Gewinnspiels bzw. Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Eine Verarbeitung der Daten für Werbe-/Marketingzwecke (z. B. Newsletter, Angebote per E-Mail) erfolgt nur, wenn hierfür eine gesonderte, freiwillige Einwilligung über eine separate Checkbox erteilt wurde. Diese Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (z. B. per E-Mail an info@chery.at oder über den Abmeldelink). Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten, zu Ihren Rechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde) sowie zu Empfängern und Speicherdauer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://chery.at/datenschutz/.
  8. Vorzeitige Beendigung und Änderungen
    Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. Manipulation,
    technische Störungen, rechtliche Gründe) jederzeit ganz oder teilweise abzubrechen, zu unterbrechen
    oder zu ändern, ohne dass den Teilnehmer:innen daraus Ansprüche entstehen.
  9. Haftung
    Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, Verzögerungen, Datenverluste oder für die
    Verfügbarkeit bzw. Durchführung des Festivals. Eine Haftung des Veranstalters besteht nur bei Vorsatz
    und grober Fahrlässigkeit; im Übrigen ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen
    ausgeschlossen.
  10. Rechtsweg
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barablöse des Gewinns ist nicht möglich.
  11. Sponsoring und Unabhängigkeit
    Der Veranstalter bzw. Chery tritt beim Donauinsel Open Air Festival als Sponsor auf. Das Gewinnspiel
    selbst wird jedoch ausschließlich vom Veranstalter durchgeführt und organisiert; der Veranstalter des
    Festivals ist für die Durchführung und Abwicklung dieses Gewinnspiels nicht verantwortlich. Ansprüche
    im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel können daher ausschließlich gegenüber dem Veranstalter
    (Punkt 1) geltend gemacht werden. Wird das Gewinnspiel über soziale Netzwerke beworben, besteht
    keine Verbindung zu deren Betreibern; das Gewinnspiel wird von diesen weder gesponsert noch
    unterstützt oder organisiert.
  12. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
    Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Sollten einzelne
    Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
    Bestimmungen unberührt.